Meldefrist für elektronisch Kassen2025-06-23T06:26:35+00:00

Meldepflicht für elektronische Kassen

Handeln Sie jetzt!
Verbleibende Zeit für Ihre Meldung beim Finanzamt
0
0
0
0
Tage
0
0
Std
0
0
Min
0
0
Sek
Was ist die Kassenmeldung beim Finanzamt?2025-06-23T05:28:49+00:00

Die Kassenmeldung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung an das Finanzamt über jedes eingesetzte elektronische Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE).
Mit dieser Meldung sollen Kassensysteme manipulationssicher dokumentiert und steuerlich erfasst werden.

Gemeldet werden unter anderem:

  • Hersteller und Modell der Kasse
  • Seriennummer
  • verwendete TSE
  • Einsatzort und -beginn

Wichtig:
Bestehende Kassen müssen bis spätestens 31.07.2025 gemeldet werden.
Neue Kassen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.

Wer muss die Meldung durchführen?2025-06-23T05:30:02+00:00

Zur Kassenmeldung verpflichtet sind alle Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem mit TSE im Einsatz haben.
Dazu zählen insbesondere:

  • Gastronomiebetriebe
  • Einzelhändler
  • Friseure und Kosmetiker
  • Bäckereien, Metzgereien, Eisdielen u. v. m.

Die Meldung muss in der Regel vom Unternehmer selbst durchgeführt werden – sie kann aber auch durch den Steuerberater erfolgen.

Bei mehreren Kassen ist jede Kasse einzeln zu melden.

Wir helfen Ihnen gerne mit folgenden Paketen weiter:

Basic-Check

Kostenlos
  • Beratung per Whatsapp / Chat
  • Empfehlung für notwendige Schritte

Vor-Ort Check

99 einmalig
  • Beratung bei Ihnen Vor-Ort inkl. Anfahrt
  • Empfehlung für notwendige Schritte
  • Prüfung Ihrer Kasse / TSE
  • Bericht mit allen Daten für den Steuerberater

Individuell

Offen
  • Modernisierung Ihrer Kasse
  • Behebung von Problemen
  • Kartenzahlung
  • WLAN-Netzwerke
  • TSE-Aufrüstung

Detaillierte Informationen

Seit dem Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sind Unternehmer verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt zu melden. Für viele Betriebe, besonders im Handel und in der Gastronomie, ist diese Vorschrift noch immer nicht vollständig umgesetzt.

👉 Wichtig: Die Übergangsfrist endet am 31. Juli 2025. Wer bis dahin keine Meldung abgegeben hat, riskiert Bußgelder, Nachfragen durch das Finanzamt und steuerliche Nachteile.

Was genau muss gemeldet werden?
Die Pflicht betrifft alle elektronischen Kassensysteme, die mit einer sogenannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind. Diese Systeme müssen mit folgenden Daten beim Finanzamt registriert werden:

  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer der Kasse und der TSE
  • Einsatzort (Betriebsstätte)
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Was passiert bei Versäumnis?
Bei einer fehlenden oder verspäteten Kassenmeldung drohen:

  • Bußgelder bis zu 25.000 €
    Schätzungen durch das Finanzamt
    Verlust der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
    Image- und Vertrauensverlust bei Betriebsprüfungen

✅ So unterstützt Sie Lohrer Consulting:
Als regionaler IT- und Digitalisierungspartner helfe ich Ihnen, Ihre Kassen fristgerecht, rechtssicher und ohne Stress zu melden.
Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie brauchen:

Von der Datenaufbereitung über die Anbindung an eine TSE bis hin zur dauerhaften IT-Betreuung.

📅 Frist beachten – jetzt handeln!
Nutzen Sie meinen kostenlosen Kassen-Check via WhatsApp oder vereinbaren Sie direkt einen Vor-Ort-Termin.

Rückruf anfordern

Nach oben