Zur Kassenmeldung verpflichtet sind alle Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem mit TSE im Einsatz haben.
Dazu zählen insbesondere:

  • Gastronomiebetriebe
  • Einzelhändler
  • Friseure und Kosmetiker
  • Bäckereien, Metzgereien, Eisdielen u. v. m.

Die Meldung muss in der Regel vom Unternehmer selbst durchgeführt werden – sie kann aber auch durch den Steuerberater erfolgen.

Bei mehreren Kassen ist jede Kasse einzeln zu melden.