Zur Kassenmeldung verpflichtet sind alle Unternehmer, die ein elektronisches Kassensystem mit TSE im Einsatz haben.
Dazu zählen insbesondere:
- Gastronomiebetriebe
- Einzelhändler
- Friseure und Kosmetiker
- Bäckereien, Metzgereien, Eisdielen u. v. m.
Die Meldung muss in der Regel vom Unternehmer selbst durchgeführt werden – sie kann aber auch durch den Steuerberater erfolgen.
Bei mehreren Kassen ist jede Kasse einzeln zu melden.
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